AGB - Home of Sauna

SVG

LOGO Home of Sauna

Direkt zum Seiteninhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) derzeit in Erstellungs-Überarbeitung 07 / 22 - Widerrufsbelehrung wird vom Betreiber geprüft.

1.     Vertragsbedingungen
1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und homeofsauna.de, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch, per Internet oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.
1.3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, und die Vertragssprache ist Deutsch. Es ist ausschließlich das dem Vermieter nächstgelegene zuständige Gericht für Rechtsstreitigkeiten zuständig.

2.   Leihobjekt
2.1 Der Vermieter verleiht dem Leihnehmer zur Nutzungszwecken die mobile Saunawagen incl. Anhänger. Eine Weitervermietung an Dritte durch den Mieter ist ausdrücklich untersagt. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns eine Konventionalstrafe in Höhe von Eur. 1.000,- vor.

3. Abschluss des Vertrages
3.1 Die Buchung, die der Mieter per Internet, persönlich vor Ort oder Telefon tätigt, ist bindend. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch den Vermieter zustande. Das Angebot und somit der Vertrag ist, in Form einer Rückmeldung oder Anzahlung, zu bestätigen.
3.2 Der Mieter stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind.

4. Ausführung und Gewährleistung
4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.
4.2 Während der Mietzeit geht die Haftung auf den Mieter über.
4.3 Der Mieter darf das mobile Saunawagen nur selbst nutzen. Eine Weitergabe/Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn der Vermieter hat vorher seine Schriftliche Zustimmung erteilt.
4.4 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
4.5 Für alle sonstigen Leistungen sind alle offensichtlichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, soweit der Mieter kein Verbraucher ist, da ansonsten die Gewährleistungsrechte für diese Mängel ausgeschlossen sind. Für Verbraucher und versteckte bzw. nicht offensichtliche Mängel gelten die gesetzlichen Regelungen.

5. Stornierung und Stornierungskosten
5.1 Bei Buchungen, die eine Woche vor Mietbeginn storniert werden, fällt keine Stornierungsgebühr an.
5.2 Bei Buchungen, die innerhalb von zwei Tagen vor Mietbeginn storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietzinses an.
5.3 Bei Buchungen, die innerhalb von weniger als zwei Tagen vor Mietbeginn storniert werden, fällt eine Stornierungsgebühr von 100% des vereinbarten Mietzinses an.
5.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten (z.B. bei Defekten der Sauna /Reparaturmaßnahmen, die erst repariert werden müssen etc.), können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.

6. Haftung und Pflicht
6.1 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter für daraus entstandenen Schaden.
6.2 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters i. H. von bis zu 3500,- Euro bei Reparatur. Bei Totalschaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 3500,- Euro.
6.3 Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in ebensolchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, …) wird der Mieter haftbar gemacht (i.H. von bis zu 2000,- Euro.)
6.4 Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
6.4 Bei Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Er haftet für Schäden, die durch Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen. Sofern der Vermieter infolge der Unterlassung nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Mieter weder eine Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand sorgsam und gewissenhaft zu behandeln sowie das Mietobjekt gesichert abzustellen.
6.7 Der Mieter verpflichtet sich, das mobile Saunawagen zum vereinbarten Abholtermin bereitzustellen. Wird das Mietobjekt (oder Teile davon) nach Ablauf der Mietdauer nicht zur Abholung bereitgestellt, so schuldet der Mieter pro angebrochenem Tag die Tagespreismiete.
6.8 Der Mieter ist verpflichtet, die in der Mobile Saunawagen ausgehängten Saunaregeln zu beachten. Der Mietsache muss während ihres gesamten Betriebs unter permanenter Beaufsichtigung stehen!
6.9 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch obenstehende Regelungen nicht berührt.
6.10 Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B.:

  • auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
  • vom Anhänger fällt
  • sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
  • beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
  • bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
  • Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten

7. Zahlungsbedingungen
7.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Saunawagen eine Kaution i. H. von EUR 100,00 zu verlangen. Diese Kaution wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet. Es ist eine Selbstbeteiligung im Falle Diebstahl/Brand/Totalverlust der Sauna von € 500,00 an den Vermieter zu entrichten.
7.2 Die zu entrichtende Kaution wird nach einwandfreier Rückgabe der Mietobjekte erstattet.

8. Beendigung des Mietverhältnisses
8.1 Der Saunawagen ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag der Mietdauer mit sämtlichem Zubehör funktionstüchtig zu übergeben.
8.2 Im Falle einer nicht ordnungsmäßigen Reinigung oder grober Verschmutzung kann der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, um seinen Mehraufwand abzudecken.
8.3 Ansonsten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Schriftform/Salvatorische Klausel
9.1 Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.
9.2 Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

10. Allgemeine Regelungen

10.1 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

Zurück zum Seiteninhalt